AGB der Skateboard Academy:

1. Geschäftssitz

Geschäftssitz der Skateboard Academy ist in Dresden.

2. Geschäftszweck

Der Geschäftszweck der Skateboard Academy ist das Durchführen von Skateboardtrainings für Kinder ab 5 Jahren, Jugendliche und Erwachsene.

3. Beiträge

Um an den Trainings und Veranstaltungen der Skatebord Academy teilnehmen zu dürfen werden Beiträge erhoben, welche der Website www.skateboardacademy.de zu entnehmen sind. Der Monatsbeitrag berechtigt den/die TeilnehmerIn zu einem Training pro Woche!

4. Anmeldung/Kündigung

Die Anmeldung zu den Trainingseinheiten muss termingerecht, entweder ausgedruckt an einen zuständigen Trainer oder ausgefüllt per Mail, eingereicht werden. Die Anmeldung muss bei Minderjährigen durch mindestens ein Elternteil oder gesetzlichen Vertreter unterschrieben und eingereicht werden. Der Vertrag mit der Skateboard Academy kommt unbefristet zu Stande und kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

5. Zahlungsweise

Die Gebühren für einen Monat der Teilnahme sind monatlich jeweils bis spätestens zum dritten Werktag des darauffolgenden Monats zu entrichten. Die Zahlung erfolgt durch SEPA-Lastschriftmandat.

Bankgebühren für zurückgewiesene Abbuchungsaufträge werden dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt.

6. Teilnahmebedingungen

Der/die TeilnehmerIn bzw. deren gesetzliche Vertreter sind sich bewusst, dass Skateboardfahren eine Extremsportart ist, welche zu schweren und dauerhaften Verletzungen führen kann. Trotz der hohen Verletzungsgefahr willigt der/die TeilnehmerIn bzw. der gesetzliche Vertreter der/die TeilnehmerIn ein, auf eigene Gefahr an den Trainings, Ferienkursen bzw. Veranstaltungen der Skateboard Academy teilzunehmen und keine Forderungen gegen Personen, Institutionen oder Firmen, die den Trainingsbetrieb durchführen oder durchgeführt haben, zu erheben.

Sofern die Inhaber der Skateboard Academy, Trainer, Helfer und Sponsoren sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen kein Verschulden tritt, sind Ansprüche der Teilnehmer wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie wegen Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

Die Inhaber der Skateboard Academy, Trainer, Helfer und Sponsoren sowie deren gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Leicht fahrlässiges Verhalten begründet nur eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie der Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herrühren.

Die Teilnahme an den Trainings, Ferienkursen und Veranstaltungen der Skateboard Academy erfolgt ausschließlich mit Schutzkleidung (Helm, Knie-, Ellenbogen-, Handgelenksschoner).

Den Anweisungen der zuständigen TrainerInnen ist Folge zu leisten. Falls dies nicht geschieht behält sich die Skateboard Academy vor den/die TeilnehmerIn vom Trainingsbetrieb mit sofortiger Wirkung auszuschließen.

Mit der Unterschrift der TeilnehmerIn bzw. deren gesetzliche Vertreter kommt ein unbefristeter Vertrag zwischen der TeilnehmerIn und der Skateboard Academy zustande. Der/die TeilnehmerIn erhält einmal wöchentlich eine Trainingseinheit von 120 Min.

7. Bildmaterial

Jeder Teilnehmer sowie dessen erziehungsberechtigte Eltern willigen unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt in die Veröffentlichung von Bildmaterial aus dem Trainingsbetrieb, auch soweit der Teilnehmer selbst abgebildet ist, ohne Vergütungsanspruch ein.

8. Gesundheitszustand

Die Teilnehmer müssen gesund und sportlich voll belastbar sein. Der Teilnehmer und/oder dessen erziehungsberechtigte Eltern sind verpflichtet, die Inhaber, Trainer oder Helfer über eventuell bestehende Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers ebenso zu informieren, wie über die Einnahme von Medikamenten.

9. Aufsichtspflicht

Für die Dauer der Übungseinheiten und Veranstaltungen einschließlich des Transportes des Teilnehmers übertragen die Eltern dem hauptverantwortlichen Übungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann.

10. Erklärung/Versicherung/Haftung

Jeder Teilnehmer sowie dessen erziehungsberechtigte Eltern erklären mit der Unterschrift auf der Anmeldung, dass er die Vertragsbedingungen gelesen hat, akzeptiert und, dass er auf eigenes Risiko teilnimmt.

Jeder Teilnehmer muss über seine(n) Erziehungsberechtigte(n) kranken- und haftpflichtversichert sein.

Bei Verlust von Privateigentum übernimmt die Skateboard Academy keine Kosten.

11. Material

Skateboards und Schoner aller Art können vor Ort ausgeliehen werden.

12. Trainingsausfall

Fällt ein Trainingstag aus Gründen aus, die von der Skateboard Academy verschuldet sind ( Krankheit ), gibt es eine Gutschrift für dieses Training. Diese wird mit dem folgendem Monat verrechnet.

An Feiertagen, Weihnachten und Neujahr findet kein Training statt.

Zusätzlich behält sich die Skateboard Academy vor, 25 Arbeitstage (Montag bis Sonntag) im Jahr Betriebsferien zu machen.

13. Erhebung personenbezogener Daten

Wir informieren, dass wir personenenbezogene Daten erheben und verarbeiten. Diese Daten werden ausschließlich für den Vertragszweck genutzt. Die Mitgliederdaten werden spätestens 1 Jahr nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen. Einzelheiten zum Datenschutz finden sich unter www.skateboardacademy.com.

         Skateboard Academy  2024  “fall forward”